Fahrzeug-Beleuchtung
Die Innen- und Außenbeleuchtung des Fahrzeugs
Die Beleuchtung eines Fahrzeuges gliedert sich in zwei Kategorien: die Innen- und die Außenbeleuchtung. Für beide Beleuchtungsarten gibt es in Deutschland und anderen EU-Staaten eine sehr strenge, gesetzliche Regelung. Beispielsweise sind Innenraumbeleuchtungen, welche zu sehr nach außen strahlen für den Straßenverkehr nicht zulässig. Auch die sogenannten Unterbodenbeleuchtungen, die ein farbiges Licht unter das Fahrzeug projizieren, sind in vielen Ländern der EU verboten.
Im Tuningbereich trifft man auf sehr unterschiedliche Möglichkeiten, die Standardbeleuchtung eines Fahrzeugs umzugestalten. Hierfür werden beispielsweise viele Leuchtmittel mit verschiedenen Farbfiltern angeboten. Auch hier gilt es, sich im Vorfeld zu informieren, ob die gewünschte Abänderung für den Straßenverkehr zugelassen ist. Beispielsweise ist vom Gesetzgeber festgelegt, dass in Fahrtrichtung nur weißes oder gelbes Licht strahlen darf. Für die Rückbeleuchtung eines Fahrzeugs sind hierzulande nur die Farben Rot, Gelb und Weiß erlaubt. Diese Regelung gilt sowohl für Pkws, als auch für Lastkraftfahrzeuge und Busse. Lkws und Busse, die eine bestimmte Länge überschreiten, müssen zudem auch mit gelben Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein.
Die Außenbeleuchtung bei Fahrzeugen arbeitet generell mit einer Betriebsspannung von 12 Volt und muss pro Seite getrennt abgesichert sein. Dies verhindert, dass bei einem Defekt die gesamte Außenbeleuchtung des Fahrzeugs ausfällt.
Die Innenbeleuchtung schaltet sich in der Regel beim Öffnen der Türen des Fahrzeugs ein, kann jedoch auch manuell auf Dauerbetrieb gestellt werden. Zudem ist in allen Fahrzeugen eine Beleuchtung für verschiedene Bereiche des Armaturenbretts installiert. Die Armaturenbeleuchtung soll dem Fahrer bei Nachtfahrten einen genauen Überblick über die Betriebszustände des Wagens geben, ohne ihn jedoch zu blenden oder anderweitig vom Straßenverkehr abzulenken.
